Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstands.