Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem stellvertretenden Präsidenten, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten und den stellvertretenden Präsidenten jeweils allein. Der Schriftführer und der Schatzmeister vertreten gemeinsam.