Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Präsidialgeschäftsführer sowie dem ersten Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder den Präsidialgeschäftsführer je einzeln. Der erste Vizepräsident vertritt den Verein zusammen mit dem Präsidenten oder dem Präsidialgeschäftsführer.