Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Sekretär, dem Buchhalter und drei Mitgliedern im Vortand.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten und den zweiten Vorsitzenden gemeinsam, bei deren Verhinderung von zwei anderen Vorstandsmitgliedern gemeinsam.