Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Stellvertretenden Schriftführer, dem Kassierer und dem Stellvertretenden Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils drei Vorstandsmitglieder gemeinsam, von denen einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.