Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als DM 1.000,00 belasten, ist die vorherige Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.