Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Geschäftsführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Kassenwart ist verpflichtet, in Kassenangelegenheiten nur mit dem Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam zu zeichnen.