Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten, zweiten und dritten Vorsitzenden/Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten und den zweiten Vorsitzenden jeweils allein oder durch den dritten Vorsitzenden gemeinsam mit dem ersten oder dem zweiten Vorsitzenden.