Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten und den zweiten Vorsitzenden jeweils allein. Der Schriftführer und der Kassierer vertreten den Verein gemeinsam mit dem ersten oder zweiten Vorsitzenden.