Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, sein Stellvertreter und ein Kassenwart.
Der Vorstand kann auf maximal fünf Mitglieder erwertert wurden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied.