Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Past-Präsidenten, dem Präsident-Elect sowie dem Generalsekretär und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen der Präsidenten jeweils gemeinschaftlich mit dem Generalsekretär oder dem Schatzmeister.