Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, einem Kassierer und einem Schriftführer. Der Vorstand kann auf Beschluss der Hauptversammlung um bis zu zwei Beisitzer erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden jeweils für sich allein in allen Vereinsangelegenheiten. Bei außergerichtlichen Angelegenheiten können der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende auch durch ein anderes Mitglied des Vorstandes vertreten werden.