Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden und dem Geschäftsführer, im weiteren aus zwei Stellvertretern des Vorsitzenden, dem Kassenwart und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.