Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf und höchstens elf Mitgliedern. Der Vorstand des Vereins besteht in der Regel aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Vereinsverwalter und Schriftführer, dem Spielbetriebsleiter, dem Schatzmeister, dem Sportwart, dem Sportwart-Jugend, den Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und/oder den zweiten Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Für die Abhebung jedes beliebigen Betrages von dem Bankkonto des Vereins, sind die Unterschriften des Schatzmeisters und des Vorsitzenden erforderlich.