Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, bis zu fünf Beisitzern und dem jeweiligen Intendaten des Renaissance-Theaters.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.