Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer und gegebenanfalls aus dem Öffentlichkeitsmitarbeiter und dem Beisitzer
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.