Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, den Obleuten für Leistungssport, für Recht und für Jugend.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein oder durch die Vizepräsidenten gemeinsam oder durch einen Vizepräsidenten zusammen mit dem Schatzmeister oder einem Obmann.