Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem designierten Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem Protokollführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich und bei Rechtsgeschäften, die im Einzelfall einen Geschäftswert von 10.000 € nicht übersteigen, vertreten durch den Vorsitzenden oder den Generalsekretär jeweils allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte über 10.000 € können nur durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam bewirkt werden.