Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenführer und zwei Beisitzern (einer davon hat das Amt des Schriftführers).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die beiden Vorsitzenden zusammen oder durch einen der beiden Vorsitzenden und je eines der übrigen Vorstandsmitglieder gemeinsam.