Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Alle Vorstandsmitglieder sind bei Geschäften bis zu 2.000,00 DM einzelvertretungsberechtigt. Geschäfte über 2.000,00 DM bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern.