Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Verpflichtungen über 2.000,00 Euro ist vorher die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen.