Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften, die den Wert von 30.000 DM überschreiten sowie bei Grundstücken oder grundstücksgleiche Rechte betreffenden Rechtsgeschäften, bedarf es eines entsprechenden Beschlusses der Mitgliederversammlung.