| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes. Dabei wird der Verein von dem ersten Vorsitzenden oder dem zweiten Vorsitzenden in Gemeinschaft mit einem anderen Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes im Sinne von § 26 BGB vertreten. |