Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu fünf Personen: einem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, einem Schatzmeister und - sofern diese Position besetzt wird - einem kaufmännischen Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ein Vorstandsmitglied.