Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Anmeldungen zur Eintragung in das Vereinsregister betreffend die Wahl von Vorstandsmitgliedern ist jedes Vorstandsmitglied alleinvertretungsberechtigt. Für Anmeldungen in das Vereinsregister betreffend Satzungsneufassung oder Satzungsänderungen ist der Vorsitzende alleinvertretungsberechtigt.