Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und den beiden Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Verfügungen des Vorstandes über 1.000,00 Euro bedürfen der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.