Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus sechs Personen, dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter, dem zweiten Stellvertreter, dem dritten Stellvertreter, dem Kassenwart und dem Schriftührer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der übrigen Vorstandsmitglieder hierzu schriftlich erteilt ist.