Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus bis zu sieben Mitgliedern, darunter der erste und der zweite Vorsitzende und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.500,00 EUR die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder schriftlich einzuholen ist.