Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden (Präsident) und einem stellvertretenden Vorsitzenden (Vizepräsident) sowie einem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden oder mit dem Kassenwart.