| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem ersten und einem zweiten Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Er kann bis auf sieben Mitglieder erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei andere Vorstandsmitglieder gemeinsam. |