Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei der Einstellung von Personal und bei der Vergabe von Darlehen und Bürgschaften können die Vorstandsmitglieder den Verein nur gemeinschaftlich vertreten.