Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, drei Stellvertretern und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Beim Abschluß von Finanzgeschäften bedarf es der Vertretung durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder.