Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über:
Beteiligung an Gesellschaften
Aufnahme von Darlehen ab DM 10.000,00.