Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Personen, dem Vorsitzenden und seinem Vertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte des Vereins mit einem Geschäftswert von 5.000,00 DM (fünftausend Deutsche Mark) sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung erfolgte.