| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Dem Vorstand gehören an: der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Schatzmeister und ggf. weitere gewählte Mitglieder.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |