Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, ein bis drei stellvertretenden Vorsitzenden, dem geschäftsführenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und ein bis vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder einen Stellvertreter, den geschäftsführenden Vorsitzenden oder den Schatzmeister jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.