Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Personen: dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und kraft Amtes dem ersten Vorsitzenden der Neuen Gesellschaft für Literatur e.V.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.