Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vize-Präsidenten, dem Schatzmeister und dem stellvertretenden Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder den Vize-Präsidenten gemeinsam mit dem Schatzmeister oder dem stellvertretenden Schatzmeister vertreten.