Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei Stellvertretern des Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und einem Wasserfachberater.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertreter jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam.
Rechtsgeschäfte, die die Höhe von 300,00 Euro übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.