Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem geschäftsführenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden oder das geschäftsführende Vorstandsmitglied allein, die übrigen Vorstandsmitglieder sind nur gemeinsam vertretungsberechtigt.