Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Sekretär, dem Schatzmeister und - kraft eines Amtes - dem Rektor der Hochschule.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.