VR 17202 AG Berlin (Charlottenburg) · aktuell
Strukturierte Informationen
GERMANIA-SCHÜTZEN
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
041
Auswahl instanzbehoerde › … › Code
F1103R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
VR 17202 B
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Abrufuhrzeit
01:37:32
Abrufdatum
2023-09-08
Letzte Eintragung
2006-07-18
Anzahl Eintragungen
1
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2006-07-18
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mehr als 2000,00 DM belasten, ist sowohl der erste Vorsitzende als auch der zweite Vorsitzende bevollmächtigt. Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 3000,00 DM belasten und für Dienstverträge braucht der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschußes. Für Grundstücksverträge wird die Vertretungsmacht des Vorstands insofern eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Kassierers und eines weiteren Vorstansmitglieds.
Status Rechtstraeger › Code
001