Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und drei Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Sekretär (geschäftsführender Vorstand). Schatzmeister und Sekretär können in Doppelfunktion zugleich Vizepräsidenten sein.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder durch einen der Vizepräsidenten zusammen mit dem Schatzmeister oder dem Sekretär oder gemeinschaftlich durch zwei Vorstandsmitglieder.