Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten, dem zweiten und dem dritten Vorsitzenden sowie dem ersten und dem zweiten Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Präsidiumsmitglieder gemeinsam, unter denen sich einer der Vorsitzenden befinden muß.