Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende vertritt allein. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschriften des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.