Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter zusammen oder jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied.