Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einem und maximal drei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und mindestens einem und maximal fünf Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Bei Zahlungsanweisungen und Entgegennahme von Geldern muss der Kassenwart mitwirken.