Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den Geschäftsführer jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.