| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten, in Abwesenheit oder bei Verhinderung des Präsidenten durch seine Stellvertreter, den Vizepräsidenten bzw. bei dessen Verhinderung duch den Schatzmeister. |