Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und bis zu vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, von denen mindestens ein Vorstandsmitglied der erste oder zweite Vorsitzende sein muß.